Impressum

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
von Brink Industrial Hoogeveen
 

Hinterlegt bei der Geschäftsstelle des Gerichts in Den Haag, Niederlande unter den Verkaufs- und Lieferungsbedingungen der Vereniging FME-CWM.

Handelskammer in Groningen, Niederlande unter Nr 04023574


Art. I Begriffsbestimmungen
In diesen Lieferbedingungen wird verstanden unter:
– Brink Industrial: Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung niederländischen Rechts Brink Industrial B.V. mit Sitz und Geschäftsstelle in Hoogeveen, Niederlande, satzungsgemäß ansässig in Hoogeveen, Niederlande. Kontaktadresse:
Brink Industrial
Voltastraat 28
7903 AB Hoogeveen
Niederlande
info@lune.eu
Brink Industrial ist eingetragen im Handelsregister in Meppel, Niederlande, KvK-Nummer: 04023574, Umsatzsteuernummer: NL007218771B01.
– Verbraucher: Die Person, die nicht in Ausübung eines Berufs oder Gewerbebetriebs handelt.
– Nicht-Verbraucher: Die Person, die in Ausübung eines Berufs oder Gewerbebetriebs handelt.
– Käufer: Sowohl der Verbraucher als auch der Nicht-Verbraucher, der einen Versendungsvertrag mit Brink Industrial schließt.
– Produkt: Der Artikel oder die Artikel, die durch den Abschluss des Vertrages zwischen Brink Industrial und dem Käufer an den Käufer zu liefern sind und für den/die der Käufer den vereinbarten Preis zu zahlen hat.
– Lune-Produkte: Die Produkte, die von Brink Industrial hergestellt wurden und die den Markennamen Lune tragen.

Art. I Anwendbarkeit
1. Diese Allgemeinen Lieferbedingungen sind Bestandteil aller Angebote, Verträge und Rechtsbeziehungen in Bezug auf die Vornahme von Lieferungen bzw. die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen des Online-Angebots (und nur des Online-Angebots) von Brink Industrial. Bei allen anderen Angeboten sind die Geschäftsbedingungen des niederländischen Fachverbandes des technisch-industriellen Sektors (FME-CWM) anwendbar. Alle Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen sind zwischen den Parteien in Kraft, soweit davon nicht von beiden Parteien ausdrücklich und schriftlich abgewichen wurde.
2. Sofern dies nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist, sind Allgemeine Geschäftsbedingungen von anderen ausgeschlossen.

Art. II Angebote
1. Jedes von Brink Industrial ausgehende Angebot ist unverbindlich.
2. Handelt es sich um ein Angebot mit beschränkter Gültigkeitsdauer, wird dies ausdrücklich angegeben.
3. Durch Übermittlung der Order über das Internet gibt der Käufer eine verbindliche Bestellung bezüglich der im Einkaufskorb angegebenen Waren ab. Vor der abschließenden Versendung der Bestellung hat der Käufer die Möglichkeit, eine Änderung der Angaben vorzunehmen oder die Bestellung zu stornieren. Nach dem Versenden der Order übermittelt Brink Industrial dem Käufer eine Auftragsbestätigung zusammen mit dem Vertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wodurch ein Kaufvertrag zwischen dem Käufer und Brink Industrial zu Stande kommt.
4. Alle Abbildungen, Fotos, Zeichnungen und Maßangaben der zu liefernden Produkte sind so genau wie möglich auf der Webseite angegeben. Brink Industrial haftet zu keiner Zeit für Fehler/Versäumnisse bei der Darstellung und diesbezügliche Folgen. Die Darstellung auf der Webseite dient nur der Veranschaulichung, und es können keine Ansprüche daraus abgeleitet werden.
5. Die Fotos bezüglich der Lune-Produkte sind für alle Abmessungen gleich und können demnach von der Wirklichkeit abweichen.

Art. III Vertrag
1. Vor Zustandekommen des Vertrages werden dem Käufer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgelegt. Es wird die Möglichkeit geboten, diese auszudrucken oder abzuspeichern. Sollte dies billigerweise nicht möglich sein, legt Brink Industrial die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Anfrage vor, stellt sie im Internet unter www.lune.eu bereit oder übermittelt sie auf elektronischem Wege.
2. Der zu Stande gekommene Vertrag wird per E-Mail zusammen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen übermittelt. Diese Dokumente können vom Käufer einfach gespeichert oder ausgedruckt werden.
3. Mündliche Zusagen seitens Brink Industrial und mündliche Vereinbarungen mit Brink Industrial binden Brink Industrial erst nachdem und soweit sie von ihr schriftlich bestätigt wurden.

Art. IV Preise und Versandkosten
1. Die von Brink Industrial angegebenen Preise lauten einschließlich Umsatzsteuer und Frachtkosten (innerhalb der EU).
2. Erhöhen sich nach dem Zustandekommen des Vertrages einer oder mehrere der Faktoren der Herstellungskosten, ist Brink Industrial zur entsprechenden Erhöhung des vereinbarten Preises berechtigt. Der Käufer hat in diesem Fall das Recht, von dem Kaufvertrag zurückzutreten.
3. Bei Angeboten mit einer bestimmten Gültigkeitsdauer werden Preise nicht erhöht.

Art. V Lieferung
1. Die Ablieferung der Waren erfolgt an der zwischen den Parteien vereinbarten Adresse.
2. Brink Industrial wird sich bemühen, die bestellten Waren, falls vorrätig, innerhalb von 3 Werktagen nach der Auftragsbestätigung von Brink Industrial beim Käufer an der Ablieferadresse anzuliefern.
3. Die in Absatz 2 angegebene Frist gilt als Anhaltspunkt und nicht als fester Termin. Außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann Brink Industrial für keinerlei Überschreitung der Lieferfrist haftbar gemacht werden.
4. Die Lieferung erfolgt durch tatsächliche Übergabe der Produkte. Die Gefahr der Beschädigung bzw. des Verlusts der Produkte trägt Brink Industrial bis zum Zeitpunkt der Zustellung.

Art. VIII Bezahlung
1. Falls nichts anderes vereinbart wurde und der Käufer ein Nicht-Verbraucher ist, hat die Bezahlung des vereinbarten Preises innerhalb von 30 Tagen nach Zustandekommen des Vertrages durch Überweisung auf ein von Brink Industrial bezeichnetes Bank- oder Girokonto zu erfolgen, und zwar ohne Abzug von Nachlässen, die nicht ausdrücklich und schriftlich von unserer Seite zugelassen wurden.
2. Ist der Käufer ein Verbraucher, hat er den zu zahlenden Betrag auf ein von Brink Industrial bezeichnetes Bank- oder Girokonto zu überweisen, und zwar ohne Abzug von Nachlässen, die nicht ausdrücklich und schriftlich von Brink Industrial zugelassen wurden, bevor die Lieferung seitens Brink Industrial erfolgt.
3. Der Verbraucher kann den zu zahlenden Betrag auf das niederländische Konto bei der ING Bank mit der Kontonummer 67 67 65 203 auf den Namen Brink Industrial Hoogeveen unter Angabe der Bestellnummer überweisen.
4. Bezahlt der Käufer nicht innerhalb der vereinbarten Frist, gilt, dass er sich von Rechts wegen im Verzug befindet, und hat Brink Industrial ohne irgendeine Inverzugsetzung das Recht, ihm ab dem Fälligkeitstag Verzugszinsen entsprechend einem Prozentsatz von 3 Prozentpunkten über den in den Niederlanden geltenden gesetzlichen Zinsen sowie alle mit der Einziehung ihrer Forderung verbundenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten in Rechnung zu stellen.
5. Sollte Brink Industrial gezwungen sein, die Forderung Dritten zur Einziehung zu überlassen, wobei diese Maßnahme 14 Tage, nachdem die eigentliche Bezahlung hätte stattfinden müssen, als notwendig angesehen wird, hat der Käufer Brink Industrial oder dem von ihr mit der Abwicklung der Transaktion beauftragten Dritten die dadurch entstehenden Kosten zu ersetzen.
Brink Industrial ist berechtigt, Forderungen spätestens 14 Tage nach dem Datum der ursprünglichen Zahlungsfrist Dritten zur Einziehung zu überlassen. Der Käufer haftet für alle Kosten, die mit dem Inkassoverfahren verbunden sind und die sich daraus ergeben.
6. Brink Industrial hat das Recht, bei der Zahlungsabwicklung von den Diensten eines als zuverlässig bekannten Dritten Gebrauch zu machen. Falls der Käufer in Bezug auf die Zahlungsforderungen bzw. auf Grund der Übermittlung fehlerhafter Angaben in Verzug gerät, ist es Brink Industrial gestattet, die Forderungen an ein Inkassobüro abzutreten und die für die Abwicklung der Forderung notwendigen persönlichen Daten an diesen Dritten zu übermitteln. In einem derartigen Fall gilt die Bezahlung als erfolgt, wenn dieser Dritte ohne irgendeine Einschränkung über den Betrag laut Vertrag verfügen kann.

Art. VI Gefahr- und Eigentumsübergang
1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen gegenüber Brink Industrial verbleiben die Produkte im Eigentum von Brink Industrial. Ist der Käufer ein Nicht-Verbraucher, behält sich Brink Industrial das Eigentum vor, bis alle Forderungen aus der geschäftlichen Beziehung erfüllt sind.
2. Solange noch nicht alle Bedingungen erfüllt sind, hat der Käufer das Produkt gut und sorgfältig zu pflegen.
3. Falls die Produkte geliefert wurden, aber noch nicht alle Forderungen erfüllt sind, darf der Käufer die Produkte Dritten nicht aushändigen oder zur Verfügung stellen, gleichgültig, aus welchem Rechtsgrund oder unter welcher Bezeichnung auch immer. Dazu zählen unter anderem die (teilweise) Eigentumsübertragung von Waren, die Bereitstellung von Waren als Haftungsobjekt oder Pfand sowie die Verpfändung durch Besitzkonstitut (sog. „besitzloses“ Pfandrecht).
4. Im Falle der Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen durch den Käufer behält sich Brink Industrial das Recht zur Beanstandung vor. Die Herausgabe der Produkte kann dann durch schriftliche Erklärung verlangt werden, wodurch der Kauf rückgängig gemacht wird.

Art. VII Widerrufsrecht
1. Der Käufer wird das Produkt innerhalb von 14 Tagen nach der Lieferung im Sinne von Artikel V Absatz 4 ohne Angabe von Gründen zurücksenden können und vom Kaufvertrag zurücktreten oder diesen stornieren können. Der Käufer erhält, sofern die Produkte unbeschädigt sind, den Geldbetrag in voller Höhe zurück. Diese Rückzahlung wird spätestens 30 Tage nach Empfang der vom Käufer zurückgesandten Produkte erfolgen.
2. Die Frist beginnt allerdings nicht eher als zu dem Zeitpunkt, da diese Produkte beim Käufer eingetroffen sind.
3. Bevor der Käufer die Waren zurücksendet, hat er Brink Industrial per E-Mail, Brief oder Fax von dem Widerruf in Kenntnis zu setzen.
4. Die Widerrufserklärung bezüglich der Waren im Sinne von Absatz 3 ist zu richten an:
Brink Industrial B.V.
Voltastraat 28
Postbus 2058
7900 BB Hoogeveen
Niederlande

oder per Fax an: +31 528 26 24 45
oder per E-Mail: info@lune.eu
Anzugeben ist Ihr Name, die Bankkontendaten und die Nummer der Bestellung.
5. Der Käufer hat selbst für die Rücksendung der Produkte zu sorgen. Die diesbezüglichen Kosten gehen für Rechnung des Käufers, wenn das Produkt bzw. die Produkte bestellungsgemäß ist/sind, die Kosten den Betrag von € 40,– übersteigen oder wenn der Betrag höher ist und der Käufer zum Zeitpunkt des Widerrufs die Gegenleistung noch nicht erbracht hat. In allen übrigen Fällen trägt Brink Industrial die Kosten.
6. Sollten die Produkte in einem schlechteren Zustand bei Brink Industrial ankommen, hat der Käufer gegebenenfalls die Wertminderung zu vergüten. Die Vergütung gilt nicht, wenn die Wertminderung auf eine Prüfung der Produkte zurückzuführen ist, wie er sie auch in Geschäften vornehmen könnte. Diese Vergütungspflicht kann der Käufer vermeiden, indem er die Produkte nicht wie sein Eigentum behandelt und alles unterlässt, was den Wert der Produkte beeinträchtigen kann.

Art. IX Garantie
1. Brink Industrial garantiert, dass die Produkte dem Vertrag, den im Angebot genannten Spezifikationen, den angemessenen Anforderungen an die Tauglichkeit bzw. Brauchbarkeit und den am Datum des Zustandekommens des Vertrages geltenden gesetzlichen Bestimmungen bzw. behördlichen Vorschriften entsprechen.
2. Auf die von Brink Industrial gelieferten Produkte wird dem Verbraucher eine Garantie von 2 Jahren gewährt, wobei ein Schadensersatz für Ursachen, die als „nicht normale Nutzung“ anzusehen sind, ausgeschlossen ist. Außerdem kann der Käufer bei Vorliegen von Garantieverpflichtungen Nachbesserung oder Nachlieferung der Produkte verlangen. Brink Industrial hat das Recht, die vom Verbraucher gewählte Weise der Garantieleistung abzulehnen, wenn diese nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten umsetzbar ist. Sollte die Erfüllung der Garantieverpflichtung nicht möglich sein, kann der Verbraucher nach seiner Wahl verlangen, dass die Vergütung herabgesetzt wird oder der Vertrag rückgängig gemacht wird.
3. Für Nicht-Verbraucher gilt eine Verjährungsfrist von 6 Monaten.
4. Der Verbraucher hat mögliche Mängel innerhalb von 2 Monaten nach ihrer Entstehung zu melden, um Anspruch auf die Garantie erheben zu können. Der Nicht-Verbraucher hat diese Mitteilung innerhalb eines Monats zu machen.
5. Nach dem heutigen Stand der Technik kann von Brink Industrial nicht garantiert werden, dass die Kommunikation von Daten über das Internet fehlerlos bzw. zu allen Zeiten möglich ist. Brink Industrial ist daher nicht verpflichtet zu garantieren, dass das Online-Angebot ständig und unablässig verfügbar ist.
6. Die Abtretung von Garantieansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.

Art. X Haftungsbeschränkung
1. Der Käufer trägt selbst die Verantwortung für die Nutzung der Produkte. Brink Industrial haftet nicht für die Folgen einer zweckfremden oder unsachgemäßen Nutzung.
2. Die Haftung von Brink Industrial richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften. Gegenüber Personen in Ausübung eines Gewerbes oder Berufs wird jede Haftung ausgeschlossen, die nicht zurückzuführen ist auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung von Brink Industrial, der gesetzlichen Vertreter und der Gehilfen.
3. Soweit der Käufer Verbraucher ist und sein gewöhnlicher Aufenthaltsort im Ausland liegt, bleiben die zwingenden Bestimmungen dieses Staates für den Verbraucher unberührt.
4. Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärten Ausschlüsse und Beschränkungen der Haftung lassen die Ansprüche des Käufers im Rahmen der Produkthaftung unberührt.
5. Brink Industrial haftet in keinem Fall für mittelbare Schäden bzw. Folgeschäden.

Art. XII Persönliche Daten
Die persönlichen Daten des Käufers werden von Brink Industrial selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergeleitet, die an der Bestellung, Lieferung und Bezahlung nicht beteiligt sind. Die Daten werden nur verwendet, um die Bestellungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu verarbeiten und werden mit der größtmöglichen Sorgfalt verwahrt. Daneben können die Daten für interne Marketingzwecke verwendet werden. Der Käufer hat das Recht, die erteilten Angaben einzusehen, zu ändern oder zu löschen. Bei Abschluss eines Kaufvertrages hat Brink Industrial das Recht, die vom Käufer vorgelegten Angaben zu verifizieren.

Art. XII Änderung der Geschäftsbedingungen
1. Brink Industrial hat das Recht, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne irgendeine an wen auch immer gerichtete vorherige Mitteilung zu ändern. Die neuen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf den Vertrag, der vom Käufer angenommen wird.
2. Bei möglichen Unterschieden zwischen diesem Text der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und diesbezüglichen Übersetzungen geht der niederländische Text vor.

Art. XIII Anwendbares Recht
1. Auf alle Verträge, auf die diese Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise Anwendung finden, findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtsübereinkommens sind ausdrücklich ausgeschlossen.
2. Ist der Käufer der Ansicht, dass ein Rechtsstreit vorliegt, wird er dies Brink Industrial schriftlich mitteilen. Brink Industrial wird dem Käufer spätestens einen Monat nach der diesbezüglichen Mitteilung einen Lösungsvorschlag zukommen lassen, um die Anrufung eines Gerichts zu vermeiden.
3. Bei Rechtsstreitigkeiten ist die Rechtbank im Gerichtsbezirk Assen (Niederlande) ausschließlich zuständig.

Sollten Sie noch Fragen bezüglich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dem Disclaimer haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Korrespondenz: Brink Industrial
Postbus 2058
7900 BB Hoogeveen
Niederlande

E-Mail: info@lune.eu
 

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